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22.09.2011

Unter den vielen Versicherungen ist sicher die Autoversicherung mit die Wichtigste, weil man hier den größten Schaden verursachen kann. Allerdings schreibt der Gesetzgeber auch vor, dass ein Kfz erst angemeldet werden kann, wenn ein gültiger Kfz-Versicherungsvertrag vorliegt. Die Kfz Versicherung gliedert sich in drei unterschiedlichen Kategorien, wobei die Haftpflicht vorgeschrieben ist. Diese Versicherungsart deckt nur den Schaden des unschuldig Geschädigten ab, der Verursacher muss seinen Schaden selber tragen. Das ist auch die preiswerteste Variante der Autoversicherung.
Dann kommt die Teilkaskoversicherung, die außer dem Schaden des Unfallgegners auch einen Teil des eigenen Schadens abdeckt. Wenn man bei einem anderen hinten auffährt, ist meist die Schuld beim Auffahrenden. Wenn dann die Scheinwerfer oder die Windschutzscheibe in Scherben geht, zahlt auch das die eigene Teilkaskoversicherung zusätzlich zum Defekt des Vordermannes. Auch bei einem Brandschaden, Diebstahl oder ein aufgebrochenes Auto kommt die Teilkaskoversicherung zum Tragen. Dann gibt es noch die Vollkaskoversicherung, die alle Schäden bezahlt, die an beiden Unfallwagen aufgetreten sind. Diese Art der Versicherung ist natürlich wesentlich teurer, da ja auch der Schadensersatz höher ist, was sich aber bei einem Neuwagen rentiert.

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